Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von
Beratungsdienstleistungen von Verling Solutions, Sandro A. Verling, Weiherring 120, 9493 Mauren, Liechtenstein, E-Mail:
s.verling@verling-solutions.li (nachfolgend «Auftragnehmer») gegenüber seinen Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»).
§ 1 Allgemeines
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Beratungsdienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2
Der Auftragnehmer schliesst keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.3
Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.4
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1
Der Auftragnehmer erbringt Beratungsdienstleistungen im Bereich B2B-Vertrieb. Das Leistungsmodell basiert auf einem «Done-With-You»-Ansatz: Der Auftragnehmer fungiert als Coach und Sparringpartner, während die operative Umsetzung der erarbeiteten Strategien und Massnahmen in der Verantwortung des Auftraggebers liegt.
2.2
Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3
Die Beratungsleistungen stellen keine Erfolgsgarantie dar. Der Auftragnehmer schuldet die fachkundige und sorgfältige Erbringung der vereinbarten Beratungsdienstleistungen, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses beim Auftraggeber.
2.4
Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäss geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
2.5
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung weitere Erfüllungsgehilfen hinzuzuziehen. Für die Leistungen der Erfüllungsgehilfen hat er einzustehen wie für eigene Leistungen.
2.6
Bei dem vorliegenden Vertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag. Es gelten die einschlägigen Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) in Verbindung mit dem liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR).
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1
Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen.
3.2
Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Auftraggebers entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift «Haftung» bleiben hiervon unberührt.
3.3
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die im Rahmen der Beratung erarbeiteten Strategien, Prozesse und Massnahmen eigenverantwortlich umgesetzt werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ergebnisse, die aus einer unvollständigen oder fehlerhaften Umsetzung durch den Auftraggeber resultieren.
§ 4 Vergütung
4.1
Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart. Die Abrechnung kann als Einmalzahlung oder in monatlichen Raten gemäss dem jeweiligen Angebot erfolgen.
4.2
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang beim Auftraggeber zu begleichen. Bei Ratenzahlung ist die jeweilige Rate zum vereinbarten Fälligkeitstermin zu leisten.
4.3
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer, sofern anwendbar.
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
5.1
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot.
5.2
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Fristsetzung wiederholt verletzt.
5.3
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags sind die bis dahin erbrachten Leistungen vom Auftraggeber anteilig zu vergüten.
§ 6 Gewährleistung
6.1
Der Auftragnehmer erbringt seine Beratungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Einsatz seiner fachlichen Expertise.
6.2
Da es sich um einen Dienstvertrag handelt, schuldet der Auftragnehmer die sorgfältige Leistungserbringung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg. Eine Gewährleistung im werkvertraglichen Sinne ist daher ausgeschlossen.
§ 7 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
7.1
Sämtliche im Rahmen der Beratung erstellten Unterlagen, Konzepte, Strategiepapiere und Arbeitsmaterialien verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung im geistigen Eigentum des Auftragnehmers.
7.2
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Materialien für seinen eigenen Geschäftsbetrieb. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 8 Haftung
8.1
Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäss vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmässig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
8.2
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstössen des Auftraggebers gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
8.3
Der Auftragnehmer haftet nicht für wirtschaftliche Ergebnisse, die der Auftraggeber auf Basis der Beratung erzielt oder nicht erzielt. Die Umsetzung der Beratungsergebnisse erfolgt eigenverantwortlich durch den Auftraggeber.
§ 9 Datenschutz und Verschwiegenheit
9.1
Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
9.2
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten – insbesondere die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), anwendbar im EWR-Staat Liechtenstein, sowie das liechtensteinische Datenschutzgesetz (DSG).
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1
Es gilt das Recht des Fürstentums Liechtenstein unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.2
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
10.3
Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemässen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
10.4
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Vaduz, Liechtenstein, soweit gesetzlich zulässig.
10.5
Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ausserordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
10.6
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.